Allgemeine Geschäftsbedingungen ATELIER EK
01 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des ATELIER EK erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die das ATELIER EK mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunden bzw. Auftraggebern) über die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Das Angebot des ATELIER EK richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB.
(3) Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn das ATELIER EK ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn das ATELIER EK auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
02 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Das ATELIER EK bzw. seine Erfüllungsgehilfen fertigen für den Kunden nach Absprache mit diesem Kreations-, Herstellungs- und Druckleistungen an. Die Leistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, an einem Objekt des Kunden (Fahrgeschäft, Wagen, Anhänger, Kfz, Schild) erbracht. Der Kunde liefert das Objekt zur Bearbeitung in bearbeitungsfähigem Zustand, Soweit die Oberflächen durch das ATELIER EK nicht auftragsgemäß selbst vorbereitet werden, so müssen die Oberflächen durch den Kunden rostfrei, eben und grundiert vorbereitet werden. Das ATELIER EK übernimmt keine Gewährleistung für die Haftung des Lacks und die Qualität der aufzubringenden Lackierung, wenn der Kunde diese Vorbereitungshandlungen selbst durchführt.
(2) Das ATELIER EK bzw. seine Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Auftrags künstlerische und publizistische Gestaltungsfreiheit besitzen. Die von dem ATELIER EK bzw. seinen Erfüllungsgehilfen angefertigten Arbeiten sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
(3) Die Leistungen an dem Objekt werden überwiegend in Handarbeit erbracht. Zunächst werden anhand von Entwürfen die späteren Merkmale der Leistung erarbeitet und schließlich festgelegt. Die vorgelagerte Darstellungen der Leistung in einem Entwurf sind jedoch insbesondere hinsichtlich der Farbgebung, Konturen und Schärfe der Motive und Designs, sind nur annähernd maßgeblich, da diese technisch bedingt nicht wie das Arbeitsergebnis selbst aussehen können. Abweichungen zwischen dem Arbeitsergebnis und den Darstellungen von dem Entwurf können sich insbesondere aufgrund der Struktur und Oberfläche des Produkts und der manuellen Aufbringung von Farben ergeben. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Darstellung des Entwurfs von den verwendeten Druckmaterialien bzw. den vom Kunden gewählten Computereinstellungen abhängt. Die Darstellungen in einem Entwurf sind somit keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern annähernde Beschreibungen oder Kennzeichnungen des zu erstellenden Werkes.
(4) Der Inhalt eines zur weiteren Bearbeitung (Aufbringung auf das Objekt) freigegebenen Entwurfs ist für den Kunden verbindlich. Sollten während der Auftragsbearbeitung Änderungen am Leistungsumfang oder an der sonstigen Abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese ausdrücklich bestätigt werden (Auftragserweiterung). Die anfallenden Arbeiten sind gesondert zu vergüten.
(5) Es steht im freien Ermessen des ATELIER EK für die Ausführung seiner Leistungen geeignet erscheinende Dritte als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen.
(6) Des Weiteren ist das ATELIER EK berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde erteilt dem ATELIER EK hierfür entsprechende Vollmacht. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt das ATELIER EK keine Haftung.
(7) Alle Angebote des ATELIER EK sind stets freibleibend und unverbindlich. Sofern der Vertrag nicht am Geschäftssitz des ATELIER EK geschlossen wird, sendet ATELIER EK dem Kunden auf seine Anfrage eine Auftragsformular mit den Vertragsinhalten zu. Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn das dem Kunden übersandte Auftragsformular unterzeichnet dem ATELIER EK zugeht.
(8) Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält das ATELIER EK die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
03 Informationen, Unterlagen, Rechte Dritter
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das ATELIER EK rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihm alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Auftraggeber garantiert, dass an den zur Bearbeitung des Auftrags, Veröffentlichung oder Vervielfältigung vorgegebenen Motiven, Vorlagen wie Skizzen, Fotos, Modellen oder sonstigen Arbeitsunterlagen für die Auftragsbearbeitung und spätere Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Im Zweifel muss der Auftraggeber vor Beauftragung diese Rechte recherchieren und notwendige Lizenzen erwerben.
04 Zusätze/ Fälligkeit der Vergütung/ Verzug
(1) Separat berechnet werden soweit nicht anders vereinbart: Aufbereitung des Objekts, Kulissenbau, Objektbau, Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Fahrkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, die Herstellung von Werbemitteln, sowie Leistungen hinzugezogener Unternehmungen (Fahrzeugbau, Kulissenbau, Recherchen, Marktforschung, Rechtsanwälte etc.) je nach entsprechendem Aufwand.
(2) Die Vergütung zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
(3) Das ATELIER EK ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistungen orientiert. Kommt eine von dem ATELIER EK ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption nicht zur Durchführung, so bleibt der Vergütungsanspruch des ATELIER EK davon unberührt.
(4) Bei Zahlungsverzug kann das ATELIER EK Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
05 Nutzungs- und sonstige Rechte
(1) Das ATELIER EK räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der bei dem ATELIER EK entstehenden Rechte an den Arbeitsergebnissen ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung (inkl. der evtl. separat zu zahlenden Lizenzgebühren) verbleiben die Nutzungsrechte bei dem ATELIER EK.
(2) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des ATELIER EK weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
(3) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit lassen den Vergütungsanspruch des ATELIER EK unberührt. Der Auftraggeber erbringt diese Leistungen kostenlos.
(4) Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei dem ATELIER EK. Dies gilt auch für Leistungen des ATELIER EK, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.
06 Schutzfähigkeit sowie wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit der erbrachten Leistungen (insb. in marken- und geschmacksmusterrechtlicher Hinsicht) wird seitens des ATELIER EK keine Gewähr übernommen. Eine Haftung für die markenrechtliche-, urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der erbrachten Leistungen wird nicht übernommen, insbesondere ist die ATELIER EK nicht verpflichtet, seine Entwürfe vorher juristisch überprüfen zu lassen.
07 Haftung und Haftungsfreistellung des ATELIER EK
(1) Das ATELIER EK haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit auch der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit dem ATELIER EK kein Vorsatz anzulasten ist, beschränkt sich die Haftung auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Vertrags¬schlusses gerechnet werden muss. Die Haftung für die aus diesem Vertrag resultierenden Schäden und Aufwendungen bei Fahrlässigkeit ist über die Regelung in vorstehendem Satz hinaus begrenzt auf einen Höchstbetrag in Höhe der Hälfte der vereinbarten Vergütung.
(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Für die freigegeben Arbeiten des ATELIER EK haftet ausschließlich der Kunde. Soweit der Kunde von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung des ATELIER EK. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Verwendung der Motive, Charaktere, Personen, Grafiken und Texte den gesetzlichen Vorschriften entspricht und keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stelle das ATELIER EK von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und sonstigen Ansprüchen frei.
08 Fertigstellungstermine
(1) Terminvereinbarungen werden vom ATELIER EK mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fertigstellungstermine und Fertigstellungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom ALTELIER EK schriftlich bestätigt wurden. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Der Kunde ist auch bei Leistungsverzug des ATELIER EK aus verbindlichen Fertigstellungsterminen verpflichtet, eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen. Diese Nachfrist ist angemessen, es sei denn der Kunde weist im jeweiligen Einzelfall die Unangemessenheit der Nachfrist nach.
(2) Der Lauf von vereinbarten Fertigstellungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung und einvernehmliche Abklärung der technisch notwendigen Informationen, Vorlage sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderliche Einwilligungen, Genehmigungen und Freigaben. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
09 Referenznennung und - werbung
Das ATELIER EK ist berechtigt, in seiner Eigenwerbung auf jeglichen Medien auf das Vertragsverhältnis zum Auftraggeber hinzuweisen und Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages des Vertrages entstehenden Arbeiten zur Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden. Der Kunde erklärt sich mit dieser Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden.
10 Schlussbestimmungen
(1) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, gilt für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Leistungen des ATELIER EK als ausschließlicher Gerichtsstand die Stadt Lippstadt im Kreis Soest im Land Nordrhein-Westfalen.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Wir erklären hiermit ausdrücklich, dass wir die o.g. 10 Ziffern der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ATELIER EK zur Kenntnis genommen haben.
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(Ort, Datum)
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(Unterschrift und Firmenstempel Kunde)